Mit dem Jugendtreff bieten wir allen Wisliger Jugendlichen zwischen zwölf und achtzehn Jahren einen Ort, um sich zu treffen und eine schöne und lustige Zeit miteinander zu verbringen. Um eine friedliche Atmosphäre zu gewährleisten, in der sich alle wohl fühlen können, gelten die folgenden Hausregeln.
1. Wir pflegen einen respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander.
2. Die Anweisungen des Teams sind verbindlich.
3. Während des Jugendtreff-Betriebs ist im Treff und auf dem Areal (zwischen Schützengasse und Eingang) das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol verboten.
4. Weil es sich um ein privates Areal handelt, ist der Aufenthalt auf dem Areal nur Besucherinnen und Besuchern des Jugendtreffs gestattet.
5. Im Jugendtreff gilt Rauchverbot.
6. Gewalt und Gewaltandrohung, Waffen jeder Art sowie rassistische, sexistische oder beleidigende Äusserungen werden nicht toleriert.
7. Illegale Drogen dürfen nicht mitgebracht, präpariert, gehandelt oder konsumiert werden.
8. BesucherInnen, die den Betrieb des Jugendtreffs stören und / oder die anderen Besuchenden durch ihr Verhalten irritieren und beunruhigen (z.B. durch Trunkenheit), werden gebeten, das Haus und das Areal zu verlassen.
9. Wir erwarten einen sorgfältigen Umgang mit dem Inventar. Für Sachbeschädigungen musst Du selber aufkommen.
10. Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn bitten wir Dich, unnötiges Herumfahren mit Motorfahrzeugen zu vermeiden.
Bei leichteren Regelverstössen wird zuerst Unkenntnis der Regel oder Unachtsamkeit vermutet. Der/die Betreffende wird auf den Verstoss hingewiesen und es wird an seine Kooperationsbereitschaft appelliert. Er/sie wird aufgefordert, die Regel zur Kenntnis zu nehmen und allfällige Missstände unverzüglich zu beheben (z.B. Alkohol vom Areal entfernen, Sprüche "abstellen").
Im Wiederholungsfall oder wenn der/die Angesprochene nicht kooperationsbereit ist, muss er/sie das Areal für den Rest des Abends verlassen.
Wer wiederholt auch gegen leichte Hausregeln verstösst, muss damit rechnen, ein länger andauerndes Hausverbot zu bekommen.
Bei groben Regelverstössen wie Gewaltandrohung / Gewalt, Drogenbesitz oder -konsum sowie bei Nichtbefolgen von Anweisungen muss der / die Betreffende das Areal sofort für den Rest des Abends verlassen - in besonders schweren Fällen oder bei Wiederholung für längere Zeit. Über eine allfällige Information der Erziehungsberechtigten und / oder der Polizei entscheidet das Team. Eine Verkürzung oder Aufhebung des Verbots kann in einem Gespräch zwischen Team und Betroffenem besprochen werden. Dieses findet frühestens am nächsten Tag und ausserhalb des Jugendtreff-Betriebes statt.
Da ein Hausverbot einer Verfügung entspricht, haben die Jugendlichen die Möglichkeit, dagegen Einsprache zu erheben. Diese muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Weisslingen eingereicht werden.
Bei latenter oder akuter Gefahr (z.B. Gewalt, Waffenbesitz, Drogenhandel) rufen die Verantwortlichen die Polizei.
Vorgehen bei selbstgefährdendem Verhalten, z.B. Drogenkonsum: Wenn das Team einen Jugendlichen wiederholt stark "zu" / "verladen" antrifft, und wenn dieser auch nach Gesprächen sein Verhalten nicht ändert, gehen wir davon aus, dass der / die Betreffende keine Kontrolle mehr über seinen Konsum hat. In so einem Fall behalten wir uns vor, nach Ankündigung die Erziehungsberechtigten oder das Jugendsekretariat zu informieren.
Der Jugendschutz bzw. die Gefährdung wiegt dann schwerer als der Persönlichkeitsschutz.
(Grundlagen: UNO-Kinderrechtskonvention, Bundesverfassung und Bundesgesetze, kantonales und kommunales Recht, Berufskodex der professionellen sozialen Arbeit.)